Wertschätzung von Biodiversität

Zur Modernisierung der Wirtschaftsberichterstattung in Deutschland

Timeline Ecosystem Accounting

2021

Die Statistische Kommission der UN verabschiedet einen einheitlichen statistischen Rahmen einschließlich Verfahren für die Erfassung und physische Bewertung des Beitrags von Ökosystemen und deren Leistungen für das menschliche Wohlergehen: Das SEEA Ecosystem Accounting. Die Vereinten Nationen empfehlen ihren Mitgliedsstaaten, künftig bei der Berechnung des Bruttoinlandsproduktes die Beiträge natürlicher Ressourcen eines Landes mit einzubeziehen. Die EU-Kommission unterstützt das Rahmenwerk.

2012

Die Vereinten Nationen beschließen das zuvor überarbeitete System of Environmental-Economic Accounting (SEEA).

2011

Die EU-Verordnung zur Umweltökonomischen Gesamtrechnung (UGR, englisch: "Integrated Environmental Accounts", "Green Accounting") ) tritt in Kraft. In Deutschland wird die UGR vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Ämtern der Bundesländer erarbeitet. Die Erhebungen erfolgen in Abstimmung mit dem Rahmenwerk der SEEA.

2007

Die Bundesregierung beschließt die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt.

ab 1993

Das Statistische Amt der Vereinten Nationen erarbeitet einen Standard zur Erfassung des ökologischen Zustandes der Volkswirtschaften: Das System of Environmental-Economic Accounting (SEEA). Dieser SEEA-Standard soll den Zustand der Umwelt und die Vergleichbarkeit der Zusammenhänge von Umwelt und Wirtschaft zwischen den Nationen ermöglichen.