Wertschätzung von Biodiversität

Zur Modernisierung der Wirtschaftsberichterstattung in Deutschland

Timeline Ecosystem Accounting und Reporting

Juli 2023

Die europäische Kommission veröffentlicht Set 1 der European Reporting Standards (ESRS) als ersten Meilenstein für die Umsetzung der Anfang Januar 2023 in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Standards gelten zunächst für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, bestimmte Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. 

Januar 2023

Die vom Europäischen Parlament verabschiedete „Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD“ tritt in Kraft. Sie ist eine Überarbeitung und Erweiterung der bisher geltenden CSR-Richtlinie. Gemäß der novellierten Richtlinie muss ein Unternehmen nachhaltigkeitsbezogene Angaben machen, die aus finanzieller Perspektive oder aus ökologischer und sozialer Perspektive wesentlich sind. Die konkreten Berichtsanforderungen sollen in einheitlichen und verbindlichen Nachhaltigkeitsberichtsstandards definiert werden, den sog. „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS).

Dezember 2022

Auf der Weltnaturkonferenz in Montreal (CBD COP15) beschließt die internationale Staatengemeinschaft das "Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework", eine neue globale Vereinbarung zum Schutz der Natur. Wesentliche Ziel des Übereinkommens sind, bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresfläche unter effektiven Schutz zu stellen,  30 Prozent der geschädigten Ökosysteme an Land und im Meer zu renaturieren und den Eintrag von Düngemittelüberschüssen und die Risiken durch Pestizide zu halbieren. Außerdem sollen die Mitgliedsstaaten die Werte von Biodiversität und Ökosystemleistungen auf nationaler Ebene erfassen und in ihre Entscheidungen für eine nachhaltigere Wirtschaft und Politik einbeziehen (Target 14). Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, ihre Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von Biodiversität und Ökosystemleistungen zu erfassen und offenzulegen (Target 15).

November 2022

Das Europäische Parlament einigt sich auf neue Regeln für die Rechenschaftspflicht von Unternehmen. Es spricht sich für ein Gesetz aus, mit dem größere Unternehmen in der EU dazu verpflichtet werden, sich mit Aspekten ihrer Wertschöpfungsketten zu befassen, die die Menschenrechte, die Umwelt und die Sozialstandards beeinträchtigen könnten. Mit dem neuen Gesetz sollen detaillierterer Anforderungen an die Berichterstattung über die Auswirkungen von Unternehmen in diesen Bereichen eingeführt werden.

2021

Die Statistische Kommission der UN verabschiedet einen einheitlichen statistischen Rahmen einschließlich Verfahren für die Erfassung und physische Bewertung des Beitrags von Ökosystemen und deren Leistungen für das menschliche Wohlergehen: Das SEEA Ecosystem Accounting. Die Vereinten Nationen empfehlen ihren Mitgliedsstaaten, künftig bei der Berechnung des Bruttoinlandsproduktes die Beiträge natürlicher Ressourcen eines Landes mit einzubeziehen. Die EU-Kommission unterstützt das Rahmenwerk.

2012

Die Vereinten Nationen beschließen das zuvor überarbeitete System of Environmental-Economic Accounting (SEEA).

2011

Die EU-Verordnung zur Umweltökonomischen Gesamtrechnung (UGR, englisch: "Integrated Environmental Accounts", "Green Accounting") ) tritt in Kraft. In Deutschland wird die UGR vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Ämtern der Bundesländer erarbeitet. Die Erhebungen erfolgen in Abstimmung mit dem Rahmenwerk der SEEA.

2007

Die Bundesregierung beschließt die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt.

ab 1993

Das Statistische Amt der Vereinten Nationen erarbeitet einen Standard zur Erfassung des ökologischen Zustandes der Volkswirtschaften: Das System of Environmental-Economic Accounting (SEEA). Dieser SEEA-Standard soll den Zustand der Umwelt und die Vergleichbarkeit der Zusammenhänge von Umwelt und Wirtschaft zwischen den Nationen ermöglichen.